ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN


1. Vertragsgrundlagen, Vertragsabschluss

zur Verwendung gegenüber privaten und gewerblichen Bestellern (im Folgenden: „Besteller“). Soweit der Besteller ein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, d. h. eine natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen, noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, werden etwaige Abweichungen und Besonderheiten im Text ausdrücklich kenntlich gemacht. Darüber hinaus gilt dieser Text auch für Verbraucher. Haupt- oder nebenberuflich tätige Landwirte, die aus ihrer Tätigkeit Einkünfte erzielen, sind nicht Verbraucher im Sinne dieser Regelungen.

1.1 Alle unsere Lieferungen und Leistungen, einschließlich Beratungsleistungen, erbringen wir ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich anerkennen. Sie entfalten auch dann keine Wirkung, wenn wir ihnen nicht im Einzelfall widersprochen haben.

1.2 Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten auch für zukünftige Verträge mit dem Besteller, wenn wir sie diesem ausgehändigt haben und er mit ihrer Geltung einverstanden war.

1.3 Unsere Angebote sind freibleibend. Unsere Angebote sind nur dann verbindlich, wenn wir sie ohne Vorbehalte erteilen und schriftlich abgegeben haben. Bestellungen, die verbindliche Angebote ändern oder ergänzen sowie ohne Angebot erteilte Bestellungen bedürfen der schriftlichen Auftragsbestätigung.

1.4 Grundlage für die Vertragsausführung bildet zunächst unser Angebot, alsdann die objektbezogene Leistungsbeschreibung, einschließlich der gesamten Flächenzusammenstellung, unsere jeweils aktuelle Preisliste bzw. Preisvereinbarung, die hier abgebildeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen und im Übrigen die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

1.5 Maße, Abbildungen und Zeichnungen sowie die in Prospekten und Katalogen enthaltenen Angaben und Abbildungen sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.

1.6 Mit unserer Beauftragung erklärt der Besteller verbindlich, dass die vertraglich vereinbarte Leistung durch uns erbracht werden soll. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von 2 Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Beginn der Ausführung der Arbeiten am Vertragsobjekt erklärt werden. 

1.7 Sofern wir vom Besteller auf elektronischem Wege beauftragt werden, wird der Vertragstext von uns gespeichert und dem Bestellers auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per E-Mail zugesandt. Bestellt der Verbraucher auf elektronischem Wege, werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Diese Zugangsbestätigung stellt keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann aber mit der Annahmeerklärung verbunden werden.


2. Vertragsdauer

Das Vertragsverhältnis beginnt regelmäßig an dem unserer Beauftragung folgenden Monatsanfang und endet mit Ablauf des darauffolgenden Kalenderjahres. Das Vertragsverhältnis verlängert sich jeweils automatisch um ein weiteres Kalenderjahr, wenn nicht eine der Parteien 3 Monate vor Ablauf eines Vertragsjahres kündigt. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. 

Die Möglichkeit der fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiderseits nach Maßgabe des § 314 BGB unberührt. 


3. Preise / Fälligkeit / Zahlung

3.1 Die vereinbarten Preise verstehen sich regelmäßig zuzüglich jeweils gültiger Mehrwertsteuer.

3.2 Die Einhaltung vereinbarter Preise setzt voraus, dass die der Vereinbarung zugrunde gelegten Positionen unverändert bleiben und ohne vom Besteller zu vertretenden Behinderungen erbracht werden können. Nachträgliche Erweiterungen und Änderungen, die zu einem Mehraufwand führen, hat der Besteller zusätzlich gemäß der jeweils gültigen Preisliste zu vergüten.


4. Zahlungen, Zahlungsverzug

4.1 Der Rechnungsbetrag ist sofort fällig. Skonti werden nicht gewährt.

4.2 Vereinbarte Zahlungsfristen sind nur dann eingehalten, wenn uns der zu zahlende Betrag am Fälligkeitstermin zur Verfügung steht. 

4.3 Die Annahme von Wechsel und Schecks ist ausgeschlossen.

4.4 Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 % (bei Verbrauchern 5%) über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu berechnen. Wir behalten uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. Insbesondere behalten wir uns vor, auch solche Kosten geltend zu machen, die uns entstehen, wenn wir nach Eintritt des Zahlungsverzugs zur Wahrnehmung unserer Rechte Dritte einschalten müssen.

4.5 Bei wesentlicher Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Bestellers sind wir berechtigt, unsere Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauskasse oder gegen Nachnahme zu erbringen oder von einer Sicherheitsleistung abhängig zu machen. Für bereits erbrachte Leistungen bestehende Forderungen sind in diesem Fall – trotz Stundung – sofort fällig. Dies gilt insbesondere, wenn bei Zahlungsverzug trotz angemessener Frist weitere Zahlungen ausbleiben oder wenn ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt wird. Kommt der Besteller unserer Aufforderung, Sicherheit zu leisten, innerhalb einer ihm gesetzten angemessenen Frist nicht nach, haben wir das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.


5. Preisanpassung

5.1 Die Preise im Angebot gelten für die zunächst vereinbarte Vertragsdauer. In den vereinbarten Preisen ist ein Arbeitslohnanteil von 80 % enthalten. 

Beide Vertragspartner sind sich darüber einig, dass für den Fall der Steigerung der Lohnkosten, auch im Zusammenhang mit der Steigerung des gesetzlichen Mindestlohnes, die Preise mit Wirkung und zum Zeitpunkt der Änderung angepasst werden. Soweit sich hieraus Änderungen ergeben, werden diese von uns schriftlich nachgewiesen.


6. Aufrechnung, Leistungsverweigerungsrecht, Abtretung

6.1 Der Besteller kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

6.2 Der Besteller hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch uns anerkannt wurden.

6.3 Der Besteller darf Forderungen gegen uns nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung an Dritte abtreten oder durch Dritte einziehen lassen, es sei denn, es handelt sich um Forderungen, die unbestritten, entscheidungsreif oder rechtskräftig festgestellt sind.


7. Ausführungs- und Leistungszeiten

7.1 Ausführungsfristen sind nur bindend, wenn sie von uns ausdrücklich als bindend bezeichnet und schriftlich bestätigt werden. 

7.2 Teilleistungen sind innerhalb der von uns angegebenen Ausführungsfristen zulässig, soweit sich hieraus keine erheblichen Nachteile für den Besteller ergeben.

7.3 Ist die Nichteinhaltung von Ausführungs- und Leistungszeiten auf den Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse zurückzuführen, die außerhalb unserer Einflussmöglichkeiten liegen und von uns nicht zu vertreten sind, verlängern sich diese angemessen, mindestens um die Dauer der Behinderung oder Unterbrechung. Dies gilt in Fällen höherer Gewalt sowie bei Streik, Aussperrung, behördlichen Anordnungen. Dauern die Störungen länger als ununterbrochen acht Wochen an, hat jede Vertragspartei das Recht, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

7.4 Geraten wir dennoch in Verzug, hat uns der Besteller eine angemessene Nachfrist einzuräumen. Solange diese nicht erfolglos verstrichen ist oder aus anderen gesetzlich vorgesehenen Gründen entbehrlich war, kann er keinen Dritten mit der Ausführung der Tätigkeiten beauftragen und nicht vom Vertrag zurücktreten.


8. Beistellungen

8.1 Alle zur Reinigung benötigten Maschinen, Geräte und Reinigungsmittel werden durch uns gestellt. 

8.2 Das zur Durchführung der Reinigungs- und Pflegearbeiten notwendige Wasser und die elektrische Energie – soweit erforderlich – werden vom Besteller unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Das Gleiche gilt für etwaige von uns am jeweiligen Objekt nachzufüllende bzw. bereitzustellende Verbrauchsmaterialien. 


9. Mängelrüge, Rechte bei Mängeln, Verjährung

9.1 Der Besteller hat unsere Leistungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nach Durchführung unverzüglich zu untersuchen und hierbei festgestellte Mängel unverzüglich schriftlich zu rügen. Uns ist Gelegenheit zu geben, den gerügten Mangel festzustellen. Soweit der Besteller diesen Verpflichtungen nicht nachkommt oder ohne unsere Zustimmung Änderungen an den bereits durchgeführten Leistungen vornimmt, verliert er etwaige Sachmängelansprüche. 

9.2 Werden vom Besteller bei der vertraglich festgelegten Leistung berechtigte Mängel beanstandet, so sind wir zur Nachbesserung verpflichtet. 

Für Mängel und Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass der Besteller erforderliche Informationen, die zur Leistungserbringung am Leistungsobjekt erforderlich sind, nicht an uns weitergeleitet hat, sind wir zur Gewährleistung nicht verpflichtet. Das Gleiche gilt für die Fälle, in denen der Besteller keine ausreichenden Vorkehrungen für die Zugänglichkeit bzw. Erreichbarkeit des Leistungsobjekts für unser Personal oder die zum Einsatz kommenden Maschinen trifft. 

9.3 Weitergehende Ansprüche des Bestellers wegen Mängeln sind ausgeschlossen und nur im Rahmen der Haftung nach Ziffer 10 ersatzfähig. 

Garantien im Rechtsinne erhält der Besteller durch uns nicht. 

Soweit die Leistungen mangelhaft sind, eine Nachholung nicht möglich oder vom Besteller nicht mehr gewünscht wird, kann dieser eine angemessene Vergütungsherabsetzung verlangen, die dem Wert des Mangels entspricht.

Die Verjährungsfrist für Sachmängelansprüche beträgt bei gewerblichen Bestellern 12 Monate ab Abnahme. 

Mängelansprüche sind grundsätzlich ausgeschlossen bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung des Gebrauchs. Verschleiß- und Abnutzungserscheinungen, die auf vertragsgerechter Ausführung unserer Leistungen oder natürlicher Abnutzung beruhen, sind keine Mängel.


10. Haftung

10.1 Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Leistung vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

10.2 Bei der leicht fahrlässigen Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten haften wir nicht. Insbesondere sind sonstige und weitergehende Ansprüche des Bestellers gegen uns ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadenersatzansprüche wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Objekt selbst entstanden sind. Vor allem haften wir nicht für entgangene Gewinn- oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers.

10.3 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Bestellers aus Produkthaftung. Weiter geltend die Haftungsbeschränkungen nicht bei unzurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Bestellers.

10.4 Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen eines Mangels verjähren nach 1 Jahr ab Abnahme. Dies gilt nicht, wenn uns Arglist vorwerfbar ist. 


11. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 

Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist 57072 Siegen. Wir sind auch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers zu klagen. Dies gilt auch, wenn der Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

Erfüllungsort ist 57072 Siegen.

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Bestellers einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Bestellers aus dem mit uns geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Zustimmung.

Siegen, 01. Mai 2018